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Aufgrund einer neuen Gestzgebung kann der Arbeitgeber ab Beginn des Jahres 2009 seinen Mitabeitern steuerfreie Zuschüsse zur Gesundheitsförderung zahlen. Dabei werden im Therapiezentrum Versmold verschiedene Programme angeboten, die nach §20 als Maßnahmen zur Primärpävention von den Krankenkassen anerkannt sind. Für nähere Informationen vereinbaren Sie bitte einen unverbindlichen Beratungstermin. |
